· Fachbeitrag · Einkommensteuer
Kann ein Teil-Mitunternehmeranteil auf eine Stiftung begünstigt übertragen werden?
von Dr. Hellmut Götz, RA/FA StR, Dipl. Finanzwirt (FH), Partner bei Bender Harrer Krevet, Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft mbB, Freiburg i. Br.
| Ob die Übertragung eines Teil-Mitunternehmeranteils auf eine Stiftung von § 6 Abs. 3 S. 1 EStG erfasst wird und damit zum Buchwert möglich ist, ist unklar. Eine gesicherte Rechtslage hierzu existiert nicht. Als Alternative bietet sich an, den gesamten Mitunternehmeranteil unter Vorbehalt eines Quotennießbrauchs zu übertragen. |
1. Ausgangsproblematik
Im Zuge der Stiftungsgründungsberatung wird vom Stifter häufig der Wunsch geäußert, zu Lebzeiten nicht seinen gesamten Mitunternehmeranteil auf die Stiftung zu übertragen.
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Der Stifter möchte zu seinen Lebzeiten nicht seinen gesamten Mitunternehmeranteil auf die von ihm errichtete Stiftung übertragen. Übertragen will er zunächst nur ein Teil-Mitunternehmeranteil. Der von ihm zurückbehaltene Anteil soll dann von Todes wegen auf die Stiftung übergehen. |
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