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Pflegegelder für intensivpädagogische Betreuung von Jugendlichen
| Pflegegelder, die für die intensivpädagogische Betreuung mehrerer Jugendlicher in einer Einrichtung i. S. v. § 34 SGB VIII gezahlt werden, sind keine steuerfreien Beihilfen zur unmittelbaren Förderung der Erziehung nach § 3 Nr. 11 S. 1 EStG. Das hat der BFH im Fall einer staatlich anerkannten Jugend- und Heimerzieherin entschieden und damit ein Urteil des FG Baden-Württemberg bestätigt ( BFH, Urteil vom 30.11.2022, Az. VIII R 13/19, Abruf-Nr. 233805 ). |
Quelle: Ausgabe 03 / 2023 | Seite 45 | ID 49201116