Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Erbschaftsteuer

    Alles schief gegangen: Steuerbefreiung für ein Familienheim bei Übertragung auf Stiftung

    von RA Berthold Theuffel-Werhahn, FAStR/FAHGR, Leiter des Bereichs Stiftungsberatung, PricewaterhouseCoopers GmbH, Kassel

    | Das FG Hessen hat entschieden, dass die Vergünstigung des § 29 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG quasi „verpufft“, wenn und soweit der Erbe der steuerbegünstigten Stiftung Vermögensgegenstände zuwendet, die er selbst steuerfrei vom Erblasser erworben hat ( 12.10.17, 1 K 1706/15, Abruf-Nr. 206261 ). |

    Sachverhalt

    Geklagt hatte die Ehefrau und Alleinerbin E des 2012 verstorbenen A. Dieser hatte testamentarisch eine Nacherbfolge zugunsten einer Stiftung und Testamentsvollstreckung angeordnet.

     

    • Besteuerungsgrundlagen in der Erbschaftsteuererklärung
    Vermögensart
    Wert
    geltend gemachte Steuerbefreiung

    Grundvermögen

    495.000 EUR

     § 13 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG

    Betriebsvermögen

    373.514 EUR

     §§ 13a, 13b ErbStG

    Wertpapiere

    1.700.000 EUR

    „Zustiftung“

    1.070.000 EUR

    Nachlassverbindlichkeit