28.11.2022 · Nachricht · Erbschaftsteuer
Ausländische Stiftung mit Geschäftsleitung in Deutschland
| Kommt es für die Ersatzerbschaftsbesteuerung nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG auf die Rechtsfähigkeit der Stiftung in Deutschland an? Diese Frage muss der BFH im Fall einer ausländischen Familienstiftung klären. |
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