16.04.2021 · Nachricht · Erbschaftsteuer
Erlöschen der Erbschaftsteuer durch Stiftungszuwendung?
| Eine Leserin fragt: Ich habe eine Erbschaft gemacht. Zunächst war unklar, wer Erbe geworden ist. Nach rd. eineinhalb Jahren wurde der Rechtsstreit entschieden und mir ein Erbanteil zugewiesen. Dieser wurde nach Abzug der Freibeträge der Erbschaftsteuer unterworfen. Der Bescheid ist bestandskräftig. Nun überlege ich, einen Teil des Erbes in meine vorhandene Stiftung einzubringen. Allerdings sind seit dem Erbfall mehr als zwei Jahre verstrichen. Ist § 29 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG trotzdem anwendbar? |
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