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  • 28.04.2022 · Fachbeitrag · Erbschaftsteuer

    Gehört Vermögen in einem Auslandstrust zum Nachlass?

    | Hat sich der Errichter einer ausländischen Vermögensmasse solche umfassenden Herrschaftsbefugnisse über das Vermögen vorbehalten, dass die Vermögensmasse ihm gegenüber darüber nicht tatsächlich und frei verfügen kann, bleibt dieses Vermögen solches des Errichters. Die Ermittlung ausländischen Rechts, dem die Vermögensmasse unterliegt, ist Aufgabe des FG als Tatsacheninstanz. Das hat der BFH entschieden und den Fall an die Vorinstanz, das FG Schleswig-Holstein, zurückverwiesen. |