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  • 25.05.2020 · Nachricht · Erbschaftsteuer

    Streit um gewerbliche Prägung einer Stiftung & Co. KG

    | Eine vermögensverwaltend tätige Stiftung & Co. KG ist nicht als gewerblich geprägte Personengesellschaft nach § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG anzusehen. Das hat zur Folge, dass die Kommanditanteile kein begünstigtes Betriebsvermögen i. S. v. § 13a ErbStG darstellen. So sieht es jedenfalls das FG Münster. Das letzte Wort hat der BFH. Bei ihm ist unter dem Az. II R 9/20 die Revision der Stiftung anhängig). |