· Fachbeitrag · Finanzgericht
Gewerbesteuer: Kurzfristige Anmietung von Räumlichkeiten
| Mietet ein Konzertveranstalter für die jeweiligen Aufführungen regelmäßig kurzfristig Immobilien an (Theater, Konzertsäle, Stadien, Arenen), sind die Zinsen für Miete und Pacht nach § 8 Nr. 1e GewStG hinzuzurechnen (Niedersächsisches FG 26.5.11, 10 K 290/10, Abruf-Nr. 114280). |
PRAXISHINWEIS | Hiervon betroffen sind gemeinnützige Stiftungen, die im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs zusätzliche Räume anmieten. Nicht davon betroffen sind Stiftungen, die sich in ihrer Satzung der Pflege kultureller Einrichtungen i.S. des § 68 Nr. 7 AO verschrieben haben, denn dann bleibt die Kulturveranstaltung als Zweckbetrieb von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit. Gegen das Urteil wurde Revision eingelegt (Az. BFH: IV R 24/11). |
Quelle: Ausgabe 01 / 2012 | Seite 1 | ID 30963030