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  • 18.05.2017 · Nachricht · Gemeinnützigkeit

    BFH: Förderung von Turnierbridge ist gemeinnützig

    | Der BFH hat entschieden, dass die Förderung von Turnierbridge als gemeinnützig anerkannt werden kann, weil es die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet ebenso fördert wie Sport (BFH 9.2.17, V R 69/14 und V R 70/14, Abruf-Nrn. 193769 und 193770 ). |