20.09.2021 · Nachricht · Gemeinnützigkeit
BFH verneint Gemeinnützigkeit des Trägers einer Privatschule
| Der Träger einer Privatschule fördert mit dem Schulbetrieb nicht die Allgemeinheit, wenn die Höhe der Schulgebühren auch unter Berücksichtigung eines Stipendienangebots zur Folge hat, dass die Schülerschaft sich nicht mehr als Ausschnitt der Allgemeinheit darstellt. Das hat der BFH entschieden und damit eine wichtige Aussage für Stiftungen getroffen, die Schulen betreiben. |
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