· Nachricht · Gemeinnützigkeit
Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke im Ausland
| Verwirklichen inländische Körperschaften steuerbegünstigte Zwecke im Ausland, müssen sie besondere Anforderungen erfüllen. Das FinMin Sachsen-Anhalt hat die Spielregeln dafür zusammengefasst. |
- Grundsätzlich können alle steuerbegünstigten Zwecke auch im Ausland verwirklicht werden. Eine Förderung der Allgemeinheit i. S. v. § 52 AO setzt nicht voraus, dass die Fördermaßnahmen Bewohnern oder Staatsangehörigen der Bundesrepublik Deutschland zugutekommen. Erforderlich ist nur, dass
- natürliche Personen mit Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland gefördert werden oder
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses SB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig