· Fachbeitrag · Grunderwerbsteuer
Gestaffelte Anteilsübertragung auf eine Stiftung: Grunderwerbsteuerbefreiung im Blick halten
| Werden Anteile an einer grundbesitzhaltenden Personengesellschaft gestaffelt auf eine Stiftung übertragen, kann die Grunderwerbsteuerbefreiung auf dem Spiel stehen. Dies zeigt ein Fall, den das FG Nürnberg entschieden hat. SB stellt Ihnen die Einzelheiten nachfolgend vor. |
Um diesen Fall ging es vor dem FG Nürnberg
Der an der grundbesitzhaltenden GmbH & Co. KG mit 100 Prozent beteiligte Kommanditist X übertrug im Jahr 2014, gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten, 66,8 Prozent seiner Anteile auf die X-Familien GmbH (Erwerbsvorgang 1). Anschließend übertrug er seine 100-prozentige Beteiligung an der X-Familien GmbH auf die X-Stiftung (Erwerbsvorgang 2).
Im Jahr 2017 übertrug der Erbe des X („Y“) seine Kommanditbeteiligung, gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten, in Höhe von 33,2 Prozent auf die Zweite X-Familien GmbH (Erwerbsvorgang 3). Auch Y übertrug seine 100-prozentige Beteiligung an der Zweiten X-Familien GmbH auf die X-Stiftung (Erwerbsvorgang 4).
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