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  • · Fachbeitrag · Rechnung

    E-Rechnung: Das sind die zehn wichtigsten Praxis- und Anwendungsfragen für Stiftungen

    von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage

    | Die Regelungen zur Ausstellung von Rechnungen wurden neu gefasst. Ab 2025 ist bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmen regelmäßig die E‑Rechnung zu verwenden. Auch unternehmerisch tätige Stiftungen sind betroffen. SB hat bereits erläutert, wann die E-Rechnung zu nutzen ist und welche Übergangsfristen gelten (SB 9/2024). Nun hat das BMF ein Anwendungsschreiben und die FAQ veröffentlicht. SB zeigt nachfolgend die zehn wichtigsten Praxis- und Anwendungsfragen für Stiftungen. |

    Übergangsregelungen gelten nicht für den Empfang

    Seit Januar 2025 müssen unternehmerisch tätige Stiftungen die E-Rechnung nutzen. Es gibt aber Übergangsregelungen, die SB Ihnen bereits vorgestellt hat (SB 9/2024, Seite 169). Das Besondere: Die Übergangsregelungen gelten nur für die Ausstellung von E-Rechnungen, nicht jedoch für den Empfang. Stiftungen müssen den Empfang von E-Rechnungen sicherstellen.

    Die zehn wichtigsten Inhalte des BMF-Schreibens und FAQ

    Die neue E-Rechnung zieht viele Praxis- und Anwendungsfragen nach sich. Daher hat das BMF am 15.10.2024 ein umfangreiches Schreiben (Az. III C 2 ‒ S 7287-a/23/10001 :007, Abruf-Nr. 244405) und am 19.11.2024 FAQ veröffentlicht. Wichtig sind vor allem die folgende zehn Punkte: