· Fachbeitrag · Rücklagen
Rücklagenbildung bei Stiftungen ‒ Teil 1: Das sind die allgemeinen Grundlagen
von Steuerberaterin Iris Röttgering, Curacon GmbH Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft, Münster
| Stiftungen sind langfristig angelegte Institutionen, deren finanzielle Stabilität entscheidend für die Erfüllung ihres gemeinnützigen Zwecks ist. Eine durchdachte Rücklagenbildung hilft, wirtschaftliche Schwankungen abzufedern und die nachhaltige Mittelverwendung zu gewährleisten. Eine klare Rücklagenstrategie ist das A und O. SB macht Sie in einer Beitragsserie mit den aktuellen Spielregeln vertraut. Los geht es mit den Grundlagen. |
Rücklagenbildung ‒ steuer- und gemeinnützigkeitsrechtlich
In § 55 AO ist der Grundsatz der Selbstlosigkeit für steuerbegünstigte Körperschaften geregelt. Ein wesentlicher Baustein des Selbstlosigkeitsgrundsatzes sind die Regelungen zur zeitnahen Mittelverwendung (vgl. § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO). Demnach hat eine steuerbegünstigte Körperschaft die ihr zur Verfügung stehenden Mittel zeitnah ‒ d. h. in einem Zeitraum von 24 Monaten nach Ende des Zuflussjahres ‒ für ihre steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke zu verwenden.
Eine Ausnahme vom Gebot der zeitnahen Mittelverwendung bilden die steuerlichen Rücklagen i. S. v. § 62 AO. Unter den Voraussetzungen des § 62 AO können ‒ abweichend von Regelung der zeitnahen Mittelverwendung ‒ Mittel für eine spätere Verwendung zurückbehalten werden. Für welche Zwecke Rücklagen gebildet werden dürfen und welche Spielregeln hierfür gelten, wird im Folgenden erklärt.
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