· Fachbeitrag · Schenkungssteuer
Stiftungserrichtung: Sind für Freibetrag nicht geborene Abkömmlinge maßgebend?
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage
| Die Stiftungserrichtung unterliegt der Schenkungsteuer ‒ doch es wird auch ein Freibetrag berücksichtigt. Ein Stifter fragt, ob noch nicht geborene Abkömmlinge bei der Höhe des Freibetrags zum Zeitpunkt der Besteuerung zu berücksichtigen sind. Immerhin hat das eine immense Auswirkung, denn der Freibetrag beträgt je nach Antwort 400.000 oder 100.000 Euro. SB liefert sie nachfolgend. |
Um diesen Familienstiftungsfall geht es
Der Stifter ist verheiratet und hat ein minderjähriges Kind. Er hat eine Familienstiftung errichtet. Sie soll den Stifter, seiner Ehefrau und die leiblichen Abkömmlinge des Stifters finanziell unterstützen und die Grabstätte des Stifters und seiner Familie pflegen. Das Stiftungsgeschäft enthält identische Begünstigungen. Der Schenkungsteuerbescheid für die Errichtung der Stiftung berücksichtigt einen Freibetrag von 400.000 Euro.
Denn nach Auffassung des Finanzamts ist entferntest Berechtigter das minderjährige Kind. Der Stifter fragt sich nun: Was ist mit noch nicht geborenen Abkömmlingen ‒ wie Enkeln?
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