· Fachbeitrag · Sozialabgaben
Museumsführer bleiben im Blick der Sozialversicherungsträger
von RAin Gabriele Ritter, und Fachanwältin für Steuer- und Sozialrecht, Ritter&Partner mbB, Rechtsanwälte und Steuerberater, Wittlich
| Die Sozialversicherungspflicht von sog. Museumsführern bleibt weiter kritisch. Während das LSG Baden-Württemberg im seinem Urteil vom 24.2.15 ( SB 15, 75 , Abruf-Nr. 144059 ) die Tätigkeit des Museumsführers als selbstständige Tätigkeit bewertete, sah das Bayerische LSG in dem dort vorliegenden Fall die Sozialversicherungspflicht als gegeben (16.5.18, L 16 R 5110/16, Abruf-Nr. 202236 ). Betroffen ist wiederum eine Stiftung. |
1. Sachverhalt
Die Stiftung ist eine außeruniversitäre Forschungseinrichtung in der Rechtsform einer öffentlichen Stiftung des Bürgerlichen Rechts. Sie sollte eine Ausstellung leiten. Diese wurde von ihr wissenschaftlich erarbeitet und konzipiert.
1.1 Gegenstand des Verfahrens
Im Dokumentationszentrum arbeiteten zwei bei der Stiftung beschäftigte Museumspädagoginnen. Die Stiftung setzte zudem Rundgangleiter als freie Mitarbeiter ein. Im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens kam es zum Streit, ob ein von Frühjahr 2011 bis etwa Frühjahr 2013 für die Stiftung als Rundgangleiter tätiger Student sozialversicherungspflichtiger Beschäftigter ist.
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