· Fachbeitrag · Steueränderungen
BMF schafft auch Steuererleichterungen für den Stiftungsbereich
von Rechtsanwalt Michael Röcken, Bonn, www.ra-roecken.de
| Die Corona-Pandemie hält auch die Stiftungswelt weiter fest im Griff. Jetzt hat das BMF für den steuerbegünstigten Bereich Erleichterungen geschaffen. SB stellt sie Ihnen vor. |
Der Zweck der BMF-Schreiben
Die Finanzverwaltung hat bereits im März für wirtschaftliche Betätigungen von Stiftungen Steuererleichterungen beschlossen. Konkret geht es um Maßnahmen im Hinblick auf Stundungs- und Vollstreckungsmaßnahmen sowie bei der Anpassung von Vorauszahlungen für Steuern (BMF, Schreiben vom 19.03.2020, Az. IV A 3 ‒ S 0336/19/10007 :002, Abruf-Nr. 214855).
Diese Maßnahmen hat das BMF jetzt ergänzt. Die Regelungen aus dem Schreiben zur „Förderung und Unterstützung des gesamtgesellschaftlichen Engagements bei der Hilfe der von der Corona-Krise Betroffenen sowie zur Eindämmung der Ausbreitung der Covid-19-Pandemie“ gelten für Unterstützungsmaßnahmen vom 01.03.2020 bis zum 31.12.2020 (BMF, Schreiben vom 09.04.2020, Az. IV C 4 ‒ S 2223/19/10003 :003, Abruf-Nr. 215239).
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