26.09.2023 · Fachbeitrag · Spende
Spende an Stiftung durch Stifter kann auch bei Rückdarlehen an Stifter abziehbar sein
| Allein die Tatsache, dass eine Stiftung dem Stifter kurz nach seiner Zuwendung ins Stiftungsvermögen ein verzinsliches Darlehen gewährt und mit den Zinserträgen gemeinnützige Zwecke fördert, ist für sich genommen noch kein Grund, den Spendenabzug zu versagen, so aktuell der BFH. |
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