29.09.2023 · Nachricht · Spende
Vergütungen für Videoaufrufe gelten nicht als Spende
| Zahlungen, die ein Unternehmen an eine gemeinnützige Einrichtung dafür leistet, dass die gemeinnützige Einrichtung Videos oder Streams des Unternehmens ansieht, sind keine Spenden. Dies gilt auch dann, wenn hierüber keine Vereinbarung getroffen wurde, die Zahlungen also freiwillig erfolgen. Dies stellt das FinMin Schleswig-Holstein klar. |
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