· Fachbeitrag · Spenden
Der richtige Umgang mit Spenden (Teil 2): Spenden und Sponsoring
von Wolfgang Pfeffer, Drefahl
| Spenden sind bei vielen gemeinnützigen Einrichtungen eine unverzichtbare Finanzierungsquelle. Im Umgang mit Spenden gibt es aber viele mögliche Fehler, die zu steuerlich ungünstigen Ergebnissen oder gar zur Steuerhaftung führen oder gar den Spender betreffen können. SB erläutert in einer Beitragsreihe die Grundlagen des steuerlichen Spendenrechts und beschäftigt sich detailliert mit Einzelfällen wie Sach- und Aufwandsspenden oder neueren Verfahren des Online-Fundraisings, bei denen Fallen lauern können. Teil 2 nimmt Spenden und Sponsoring in den Blick. |
Unentgeltlichkeit der Spende
Eine unabdingbare Voraussetzung für den Spendenabzug ist, dass Spenden unentgeltlich geleistet werden. Der Spende darf also keine nennenswerte Gegenleistung für den Spender gegenüberstehen. Vor allem beim Sponsoring ist die Entgeltlichkeit ein zentrales Thema bei der steuerlichen Einordnung. Das folgende Schaubild zeigt die Zusammenhänge:
Spenden oder Sponsoring ‒ darum ist Unterscheidung wichtig
Sponsoring ist kein steuerlich klar definierter Begriff. Es werden darunter auch Spendenzahlungen gefasst („mäzenatisches Sponsoring“). In der Regel geht es beim Sponsoring aber um Geld- oder Sachleistungen, die beim Sponsor als Betriebsausgaben abzugsfähig sind, weil eine Werbewirkung entsteht, die eine Zuordnung zur betrieblichen Sphäre erlaubt.
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