· Fachbeitrag · Spenden
Der richtige Umgang mit Spenden (Teil 5): Die Spielregeln für Zuwendungsbestätigungen
von Wolfgang Pfeffer, Drefahl
| Spenden sind auch bei Stiftungen eine unverzichtbare Finanzierungsquelle. Im Umgang mit Spenden gibt es aber viele mögliche Fehler, die zu steuerlich ungünstigen Ergebnissen für die Stiftung oder den Spender führen können. SB erläutert in einer Beitragsreihe die Grundlagen des steuerlichen Spendenrechts. In Teil 5 erfahren Sie, wie Stiftungen mit Zuwendungsbestätigungen rechtssicher umgehen. |
Zuwendungsbestätigung ‒ Hinweise zum Ausfüllen
Für Zuwendungsbestätigungen an inländische Stiftungen gelten verbindliche amtliche Textmuster für Geldzuwendungen sowie für Sachzuwendungen. Ihre Verwendung ist Voraussetzung für den Spendenabzug (außer beim sog. vereinfachten Zuwendungsnachweis). Die Zuwendungsbestätigung muss die Stiftung anhand dieser Muster selbst erstellen.
Stiftungen müssen Aufzeichnungspflicht beachten
Für alle steuerbegünstigten Stiftungen gilt, dass sie die Spende und ihre zweckentsprechende Verwendung ordnungsgemäß aufzeichnen und eine Kopie der Zuwendungsbestätigung aufbewahren müssen (§ 50 Abs. 4 EStDV). Es ist zulässig, die Kopie in elektronischer Form zu speichern (z. B. als PDF-Dokument). Die Grundsätze ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme (BMF, Schreiben vom 28.11.2019, Az. IV A 4 ‒ S 0316/19/10003 :001, Abruf-Nr. 212816) gelten entsprechend.
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