30.03.2022 · Nachricht · Spenden
Neues zum Spendenabzug gemeinsam veranlagter Ehepartner
| Viele Stiftungen sind auch auf Spenden angewiesen. Daher sollten sie auch die steuerlichen Abzugsregeln (als Sonderausgaben nach § 10b EStG) kennen. Erfreuliche Nachrichten kommen dazu vom FG Köln: Beim Spendenabzug zusammen veranlagter Ehepartner kommt es nicht darauf an, aus wessen Vermögen die Spenden stammen. |
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