· Fachbeitrag · Spenden
(Steuer-)Rechtliche Tücken des Spendenrechts ‒ Besondere Fallgestaltungen im Fokus
von Rechtsanwalt Michael Röcken, Bonn, www.ra-roecken.de
| Jede Stiftung freut sich über Spenden, die ihr zugewandt werden. Hier gilt es aber für den Stiftungsvorstand, die gesetzlichen Grundlagen und auch die finanzgerichtliche Rechtsprechung zu kennen, um Haftungsgefahren zu vermeiden. SB zeigt in einer Serie die Besonderheiten bei Spenden an Stiftungen. In diesem vierten Teil geht es um besondere Fallgestaltungen ‒ Crowdfunding, Insolvenzanfechtung und Spenden von Stiftungen an andere gemeinnützige Körperschaften. SB zeigt, was hier zu beachten ist. |
Wie Crowdfunding spendenrechtlich beurteilt wird
Eine besondere Form der Spendensammlung ist das „Spenden Crowdfunding“. Dabei wird eine anlassbezogene Spendensammlungen organisiert, die in der Regel ein festes Sammlungsziel hat. Die Spenden werden online über soziale Netzwerke oder digitale Plattformen gesammelt. Nur bei Erreichen des Sammlungsziels in der vorgegebenen Höhe und Zeit leitet das Crowdfunding-Portal die eingesammelten Mittel an den jeweiligen Projektveranstalter weiter (BMF, Schreiben vom 15.12.2017, Az. IV C 4 ‒ S 2223/17/10001, Abruf-Nr. 198757).
Weder die einzelnen Zuwendenden noch das Crowdfunding-Portal erhalten für diese Zuwendung eine Gegenleistung. Wird das Sammlungsziel nicht erreicht, erhalten die zuwendenden Personen in einigen Fällen ihre Einzahlung ohne Abzüge zurück („Alles-oder-Nichts-Prinzip”).
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