29.01.2024 · Nachricht · Spenden
Zuwendungsempfängerregister: Ausländische Organisationen müssen sich aktiv anmelden
| Die Anerkennung der Spendenabzugsberechtigung für ausländische Organisationen erfolgt künftig zentral über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Sie ist mit der Eintragung im Zuwendungsempfängerregister verbunden. Während inländische Körperschaften automatisch von der Finanzverwaltung ins Zuwendungsempfänger eingetragen werden, müssen ausländische Organisationen die Eintragung selbst beantragen. |
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