· Fachbeitrag · Spendenrecht
In diesen Fällen ist laut BFH eine Spende an die Tochtergesellschaft keine verdeckte Einlage
von Wolfgang Pfeffer, Drefahl
| Eine gemeinnützige Einrichtung kann Mittel an ihre ebenfalls gemeinnützige Tochtergesellschaft uneingeschränkt weitergeben. Aber darf dabei auch der Spendenabzug genutzt werden, wenn die Zuwendung aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb kommt? Mit dieser Frage hat sich der BFH befasst und ist zu einem erfreulichen Ergebnis gekommen. |
Mittelweitergabe-Fall landete vor dem BFH
Im konkreten Fall ging es um einen gemeinnützigen Verein mit dem Satzungszweck Wissenschaft und Forschung. Mit der Erstellung von Gutachten und Zertifizierungen unterhielt er einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, mit dem er wegen Überschreitung der Umsatzfreigrenze steuerpflichtig war.
Der Verein war mit 90 Prozent des Stammkapitals an einer gemeinnützigen GmbH beteiligt. Aus Erlösen des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs wandte er ihr eine Spende zu. Dafür erhielt er eine Spendenbescheinigung und machte den Spendenabzug im Wirtschaftsbetrieb steuermindernd geltend.
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