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  • · Fachbeitrag · Steuerrecht/Sozialrecht

    Steuerfreiheit für Pflegeleistungen: Neue Urteile kommen Pflegeeinrichtungen entgegen

    von RAin Gabriele Ritter, FAin für Steuer- und Sozialrecht, Ritter&Partner mbB, Rechtsanwälte und Steuerberater, Wittlich

    | Die Steuerfreiheit von Pflegeleistungen beschäftigt weiter die Gerichte, So das FG Berlin-Brandenburg zur Verpflegung von Pflegebedürftigen. Die gute Nachricht - die Umsätze sind steuerfrei (7 K 7391/11, Abruf-Nr. 146296 ). |

    1. Urteil des FG Berlin-Brandenburg vom 14.1.15

    Mit vorgenanntem Urteil entschied das Gericht, dass der Umsatz einer Einrichtung zur ambulanten Pflege aus der Verpflegung von Pflegebedürftigen mit fertig zubereitetem Essen und Getränken zum sofortigen Verzehr einen mit der Einrichtung eng verbundenen Umsatz darstellt, der gemäß § 4 Nr. 16e UStG umsatzsteuerfrei ist. Das Urteil ist - trotz zugelassener Revision - rechtskräftig.

     

    • Der Fall der FG Berlin-Brandenburg

    Die Klägerin - eine GmbH - erzielte

    • Einnahmen aus der ambulanten Versorgung von Patienten aus der Pflegekasse für die Pflegestufen I bis III,
    • sonstige Erträge aus
      • ambulanten Pflegeleistungen,
      • aus Verpflegung und
      • aus Betreuungspauschalen.

     

    Viele der Patienten der Klägerin waren Bewohner einer Residenz für betreutes, seniorengerechtes Wohnen, die von einem Dritten betrieben wurde. Soweit Pflegebedarf bestand, leistete der von der Klägerin angebotene Pflegedienst die pflegerische Versorgung und Betreuung der Bewohner. Dazu schlossen die Bewohner mit der Klägerin einen Betreuungsvertrag.

     

    Wünschten die Bewohner Verpflegung, schlossen sie mit der Klägerin einen weiteren Vertrag über Verpflegung.