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  • · Nachricht · Stiftung & Steuern

    Niedersachsen beendet Rechtsstreit mit der VolkswagenStiftung durch Vergleich

    | Die VolkswagenStiftung und das Land beenden ihren jahrelangen Rechtsstreit durch Vergleich. Hierüber hat Finanzminister Schneider heute das Kabinett informiert. |

     

    Hintergrund des Streits war die Abtretung von Bezugsrechten aus Aktien der Volkswagen AG im Rahmen der Kapitalerhöhung der Volkswagen AG im März/April 2010. Die Abtretung der Bezugsrechte durch die Großaktionäre erfolgte damals unentgeltlich an ein Bankenkonsortium zum Zweck der Weiterplatzierung an Investoren. Die Kapitalerhöhung diente der Finanzierung der Übernahme von 49,9 % der Geschäftsanteile der Porsche Zwischenholding GmbH durch VW und war erster wesentlicher Schritt zur Schaffung des nunmehr bestehenden integrierten Automobilkonzerns aus VW und Porsche.

    Die Stiftung war der Auffassung, dass ihr ein Anspruch auf Auszahlung des durchschnittlichen Börsenwerts der Bezugsrechte aus den gut 30 Mio. VW-Aktien der Hannoverschen Beteiligungs-gesellschaft (HanBG) zustehen würde, die Gewinnauskehrungsrechten der VolkswagenStiftung unterliegen. Das Land vertrat die Ansicht, dass es nicht zu einer Zahlung an die Volkswagen-Stiftung verpflichtet sei, weil ihm aufgrund der Bezugsrechtsabtretung kein Gegenwert zugeflossen ist.

    Nachdem zahlreiche Versuche der VolkswagenStiftung, mit der alten Landesregierung außergerichtlich zu einer Einigung zu gelangen, fehlschlugen, reichte sie im Februar 2012 Klage gegen das Land Niedersachsen ein.

    Ein Jahr später fand eine Güteverhandlung vor dem Landgericht Hannover statt. „Auf Anraten des Gerichts haben sich die Parteien nach anschließender, eingehender Beratung darauf verständigt, den Rechtsstreit durch Vergleich beizulegen“, sagte Schneider.

    Der ausgehandelte Vergleich sieht folgende wesentlichen Punkte vor:

     

    • Das Land zahlt zur Abgeltung dererhobenen Ansprüche einen Betrag von 12 Mio. Euro an die Stiftung. Dieser Betrag soll in vier Raten jährlich à 3 Mio. Euro gezahlt werden - erstmals zum 30. Juni 2014 - und in das Niedersächsische Vorab einfließen.
    • Weiterhin sollen durch die Neufassung des zwischen dem Land und der VolkswagenStiftung bestehenden Vertrages aus dem Jahr 1980 künftige streitige Auseinandersetzungen über die Rechte der Stiftung im Fall von Kapitalerhöhungen bei VW oder im Fall der Veräußerung den Rechten der Stiftung unterliegenden VW-Aktien vermieden werden.
    • Die Parteien werden die Gerichtskosten jeweils zur Hälfte tragen. Die außergerichtlichen Kosten wie die Kosten der Prozessvertreter trägt jede Partei für sich selbst.

     

    Die erforderliche Zustimmung der VolkswagenStiftung soll im Rahmen der Kuratoriumssitzung am 29. November 2013 erfolgen. „Ich freue mich sehr, dass es uns gelungen ist, einen für beide Seiten fairen und zukunftsweisenden Vergleich zu schließen, und bin zuversichtlich, dass das Kuratorium Ende des Monats der Neufassung des Vertrages von 1980 zustimmen wird“, erklärte der Generalsekretär der VolkswagenStiftung Dr. Wilhelm Krull.

     

    „Für Niedersachsen war dies der einzig richtige Weg, der viel früher - schon von der alten Landesregierung - hätte angestrebt werden müssen. Die bis heute durch den Rechtsstreit entstandenen Kosten hätte man sich so ersparen können“, sagte Schneider abschließend. „Die Neufassung der Verträge schafft für beide Seiten Rechtssicherheit für die Zukunft.“

     

    Quelle: Pressemitteilung des Nds. Finanzministeriums vom 12.11.2013

    Quelle: ID 42408200