· Fachbeitrag · Stiftung & Steuern
Urteil des EuGH zur Umsatzbesteuerung von Zytostatikalieferungen
von RAin Gabriele Ritter, FAin für Steuer- und Sozialrecht, Ritter & Partner, Rechtsanwälte und Steuerberater
| Der BFH hatte den EuGH mittels Vorabentscheidungsersuchens um Klärung der Auslegung der Befreiungsvorschriften im Zusammenhang mit der umsatzsteuerliche Behandlung von Zytostatikalieferungen durch die Apotheke eines Krankenhauses gebeten. Nun liegt die lang erwartete Entscheidung des EuGH vor ( 13.3.14, C-366/12, Abruf-Nr. 140927 ). |
1. Was veranlasste den BFH zur Vorlage an den EuGH
Im Streitfall wurden zum einen Heilbehandlungen durch das Krankenhaus selbst und zum anderen durch ermächtigte Krankenhausärzte erbracht. Die Zytostatikalieferungen erfolgten jeweils durch die Krankenhausapotheke zugunsten der ambulant zu behandelnden Patienten.
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