16.12.2022 · Fachbeitrag · Stiftungsmanagement
Steuerliche Erleichterungen aus der Corona- Krise verlängert – so profitieren Stiftungen davon
| Das BMF hat die Billigkeitsregelungen im Zusammenhang mit der Corona-Krise mit Schreiben vom 12.12.2022 (Az. IV C 4 – S 2223/19/10003 :006, Abruf-Nr. 232781 ) bis Ende 2023 verlängert. Demnach gelten insbesondere die nachfolgend aufgeführten Einzelregelungen auch weiterhin. SB stellt die zehn für Stiftungen relevanten Regelungen vor. |
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