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  • · Fachbeitrag · Stipendien/Preisgelder

    Finanzverwaltung ändert steuerliche Spielregeln für einzelne Stipendien ‒ das müssen Sie wissen

    von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage

    | Die Vergabe von Stipendien durch gemeinnützige Stiftungen ist aus der deutschen Bildungs- und Forschungslandschaft nicht wegzudenken. Zur steuerlichen Einordnung von Stipendien hat die OFD Frankfurt am Main bereits 2019 eine Verfügung erlassen. Nun hat die Finanzverwaltung in manchen Bereichen ihre Sichtweise geändert. SB nimmt die neue Verfügung der OFD vom 15.08.2024 in den Blick und stellt die drei Neuerungen vor. |

    Steuerliche Einordnung von Stipendien der OFD

    Stipendien können beim Empfänger nach § 3 Nr. 44 EStG steuerfrei sein. Die Voraussetzungen hierfür hat die OFD Frankfurt am Main in ihrer Verfügung vom 09.04.2019 beschrieben (Az. S 2121 A-013-St 231, Abruf-Nr. 245421). In dieser geht sie auch auf einzelne Stipendien ein. SB hat Ihnen die steuerliche Einordnung durch die OFD bereits in Ausgabe 6/2021, Seite 110 (Abruf-Nr. 47103302) vorgestellt.

    Kehrtwende der OFD im Bereich einzelner Stipendien

    Nun ändert die OFD mit der Verfügung vom 15.08.2024 für manche Stipendien ihre Rechtsansicht (OFD Frankfurt am Main, Verfügung vom 15.08.2024, Az. S 2121 A-00027-0357-St 29, Abruf-Nr. 245422). Konkret neu ist Folgendes: