· Fachbeitrag · Stipendien/Preisgelder
Vergabe von Stipendien und Preisen durchgemeinnützige Stiftungen ‒ das gilt steuerlich
von Dipl.-Finanzwirt, M.A. (Taxation), Daniel Denker, Oldenburgund Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, www.steuer-webinar.de
| Die Vergabe von Stipendien und Preisen durch gemeinnützige Stiftungen ist aus der deutschen Bildungs- und Forschungslandschaft nicht mehr wegzudenken. Auch wenn die Bedeutung dieser Auszeichnungen nicht unterschätzt werden darf, so sollte doch auch den steuerlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen dieser Zahlungen Aufmerksamkeit geschenkt werden. SB stellt Ihnen nachfolgend die aktuellen steuerlichen Spielregeln für die fördernde Stiftung und die Stipendiaten vor. |
Steuerliche Rahmenbedingungen für fördernde Stiftung
Eine Stiftung kann nur dann Stipendien vergeben, wenn die Vergabe ihrem gemeinnützigen Satzungszweck unmittelbar dient. Typischerweise vergeben die Stiftungen Stipendien oder Preise, die nach ihrer Satzung
- Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Nr. 1 AO) und/oder
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