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Gutachten bestätigt: Übungsleiterfreibetrag müsste inflationsbereinigt eigentlich bei 3.207 Euro liegen
| Der Übungsleiterfreibetrag in § 3 Nr. 26 EStG müsste im Jahr 2023 eigentlich bei 3.207 Euro (statt 3.000 Euro) liegen, damit Übungsleiter keine inflationsbedingten Verluste erleiden. Das hat ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags ergeben. |
Hintergrund | Das Gutachten enthält eine umfassende Zusammenstellung der Freibeträge, Freigrenzen, Pauschbeträge und Steuersätze im Einkommen-, Körperschaft-, Umsatz-, Erbschaft- und Gewerbesteuergesetz mit Hinweisen auf die letzte Anpassung. Zudem erfahren Sie dort, auf welchen Euro-Betrag die Werte unter Berücksichtigung der Inflation heute lauten müssten. Das Gutachten datiert vom 28.03.2023 und steht auf sb.iww.de → Abruf-Nr. 237397 zum Download bereit.
Quelle: Ausgabe 12 / 2023 | Seite 226 | ID 49781240