31.05.2023 · Nachricht · Umsatzsteuer
BFH: Beförderung kranker und verletzter Personen ist steuerfrei
| Die Beförderung kranker oder verletzter Personen oder solcher mit Behinderung durch einen hierfür anerkannten Unternehmer ist als „eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Dienstleistung“ i. S. v. Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL umsatzsteuerfrei, so der BFH. |
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