31.01.2023 · Nachricht · Umsatzsteuer
Steuerfreiheit für Krankenbeförderungen
| Die Beförderung kranker oder verletzter Personen oder solcher mit Behinderung durch einen hierfür anerkannten Unternehmer ist als „eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Dienstleistung“ im Sinne des Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL steuerfrei. Dies hat der BFH entschieden und ein Urteil des FG Münster aufgehoben (BFH, Urteil vom 24.08.2022, Az. XI R 25/20, Abruf-Nr. 232944 ). |
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