31.01.2022 · Nachricht · Umsatzsteuer
Ermäßigter Steuersatz für Eintrittsgelder zu U-Boot-Museum
| Eintrittsgelder zu Museen unterliegen nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG dem ermäßigten Umsatzsteuersatz. Auch ein Museums-U-Boot kann ein Museum nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG sein mit der Folge, dass der gemeinnützige Träger die Eintrittsgelder nur mit dem ermäßigten Steuersatz versteuern muss. Das lehrt eine Entscheidung des FG Mecklenburg-Vorpommern. |
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