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  • · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    EuGH: Umsatzsteuerliche Organschaft auch bei nicht eingegliederter Personengesellschaft

    von Rechtsanwältin und Fachanwältin für Steuer- und Sozialrecht Gabriele Ritter, Ritter&Partner mbB, Rechtsanwälte und Steuerberater, Wittlich

    | Umsatzsteuerliche Organschaften sind bei Stiftungen sehr beliebt. Jetzt hat der EuGH ein wichtiges Urteil gefällt, das der strengen Sicht von BFH und BMF zur finanzieIlen Eingliederung von Personengesellschaften als Organgesellschaft eine Absage erteilt. SB versorgt Sie mit den Details und liefert Handlungsempfehlungen. |

    Umsatzsteuerliche Organgesellschaften bei Stiftungen

    Bei Stiftungen sind umsatzsteuerliche Organschaften an der Tagesordnung. Die Stiftung ist Organträger und das stiftungsverbundene Unternehmen eine Organgesellschaft. Organgesellschaft kann eine Kapitalgesellschaft sein, aber auch eine Personengesellschaft.

     

    Umsatzsteuerliche Organschaften werden bei Stiftungen häufig gewählt, um die Umsatzsteuerbelastung zu vermeiden. Konkret: Über die umsatzsteuerliche Organschaft wird erreicht, dass die eingegliederten Organgesellschaften (Tochtergesellschaften) im Verhältnis zur Stiftung als Organträger umsatzsteuerlich als unselbstständig anzusehen sind. Die Umsätze zwischen der Stiftung und den verbundenen Unternehmen sind somit umsatzsteuerlich reine Innenumsätze; Umsatzsteuer fällt nicht an.