· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
EuGH zur umsatzsteuerlichen Organschaft: Das „Aus“ der nicht steuerbaren Innenumsätze?
von Rechts- und Fachanwältin für Steuer- und Sozialrecht Gabriele Ritter, Ritter&Partner mbB, Rechtsanwälte und Steuerberater, Wittlich
| In zwei Verfahren hat der EuGH auf Vorlagen des BFH zu zentralen Fragestellungen des deutschen Organschaftsrechts Stellung genommen. Dabei hat der EuGH ‒ anders als die Schlussanträge der Generalanwältin dies vermuten ließen ‒ das deutsche Organschaftsrecht nicht schlechthin verworfen. Gleichwohl enthalten die Aussagen erhebliches Konfliktpotenzial, insbesondere für nicht vorsteuerabzugsberechtigte Konzerne. SB zeigt, wie sich das Urteil auswirkt und das deutsche Recht zu reformieren ist. |
Das deutsche umsatzsteuerliche Organschaftsrecht
Nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 S. 1 UStG wird die gewerbliche oder berufliche Tätigkeit nicht selbstständig ausgeübt, wenn eine juristische Person nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert ist (Organschaft). Das setzt nach ständiger Rechtsprechung des BFH voraus, dass ein Über- und Unterordnungsverhältnis zwischen dem Organträger und der Organgesellschaft als „untergeordneter Person“ besteht.
- Unter der finanziellen Eingliederung einer juristischen Person ist der Besitz der entscheidenden Anteilsmehrheit an der Organgesellschaft zu verstehen. Diese ermöglicht es dem Organträger, durch Mehrheitsbeschlüsse seinen Willen in der Organgesellschaft durchzusetzen (Eingliederung mit Durchgriffsrechten, BFH, Urteil vom 02.12.2015, Az. V R 15/14, Abruf-Nr. 183312).
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