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  • 22.12.2020 · Nachricht · Umsatzsteuer

    Freiwilligendienste: Steuerbefreiung auch bei zweiseitigen Verträgen

    | Die Finanzverwaltung hat bisher zweiseitige Verträge beim Einsatz von Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Rahmen des Freiwilligen Sozialen bzw. Ökologischen Jahres als umsatzsteuerpflichtige Personalüberlassung behandelt. Dieser Ansicht hat der BFH jetzt in einem Fall aus dem Jahr 2017 widersprochen. |