· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Medizinische Versorgung in Alten- und Pflegeheimen steuerfrei
| Nordrhein-Westfalen sorgt für eine Klarstellung des Umsatzsteuergesetzes und eine bessere ärztliche Versorgung in Pflege- und Altenheimen: Künftig sind ärztliche Leistungen, die über die eigentliche Heilbehandlung hinausgehen und im Rahmen eines Strukturvertrags erfolgen, von der Umsatzsteuer befreit. |
Der Vorteil der Regelung ist, dass Ärzte ihre Abrechnung künftig nur noch an einer Stelle einreichen und auch nicht mehr zwischen den Leistungen unterscheiden müssen. Die Neuregelung sieht vor, dass die Kassenärztliche Vereinigung mit den Krankenkassen Strukturverträge abschließt. In diesen ist vertraglich geregelt, dass sich Ärzte einer Region, zu einem haus- und fachärztlichen Verbund zusammenschließen - dem Praxisnetz. Alle Leistungen, die auf Grundlage des Strukturvertrags erfolgen und von Ärzten aus Praxisnetzen ausgeführt werden, vergütet künftig die Kassenärztliche Vereinigung. Da das Praxisnetz zudem eine eng mit der Sozialfürsorge verbundene Koordinierungsleistung erbringt, die im Gesundheitssystem gesetzlich vorgesehen ist, können diese Leistungen steuerfrei sein. Entsprechend ist auch die ausgezahlte Vergütung an die teilnehmenden Ärzte umsatzsteuerfrei.