· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
So hat das BMF den Umsatzsteueranwendungserlass zu § 4 Nr. 16 UStG geändert
von Johannes Freisfeld, Steuerberater, Curacon GmbH, Münster
| Das BMF hat den Umsatzsteueranwendungserlass (UStAE) zu „Eng mit Sozialfürsorge verbundene Leistungen“ geändert. Die Anpassungen und Neuerungen sind Gesetzesänderungen (u. a. durch das Jahressteuergesetz 2020) sowie neuerer BFH-Rechtsprechung geschuldet. |
Eng mit Sozialfürsorge verbundene Leistungen konkretisiert
§ 4 Nr. 16 Buchst. m UStG befreit Einrichtungen der Betreuung oder Pflege körperlich, kognitiv oder psychisch hilfsbedürftiger Personen, die zwar selbst keine Pflege- oder Betreuungsleistungen erbringen, aber eng mit solchen Leistungen verbunden sind. Die Leistungen müssen in mindestens 25 Prozent der Fälle ganz oder zum Teil von Kostenträgern vergütet werden.
- Zur Klarstellung definiert das BMF die Träger der Sozialversicherung in Abschn. 4.16.3 Abs. 1a UStAE nun näher (BMF, Schreiben vom 12.07.2023, Az. III C 3 ‒ S 7172/21/10003 :001, Abruf-Nr. 236325).
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses SB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig