· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Umstellung der Umsatzsteuersätze und die Auswirkungen für Stiftungen
von Wolfgang Pfeffer, Nonprofit-Consulting, Drefahl
| Im Rahmen des „Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets“ werden vorübergehend die Umsatzsteuersätze gesenkt. Dabei müssen Stiftungen eine Reihe von Besonderheiten beachten. Mit der bloßen Umstellung der Steuersätze für das zweite Halbjahr 2020 ist es deshalb vielfach nicht getan. |
Beispielsfall aus der Stiftungswelt
Die Auswirkungen der neuen Steuersätze für Stiftungen werden an folgendem Beispielsfall durchdekliniert.
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Die gemeinnützige Stiftung „Kunst im Kiez“ hat als Satzungszweck die Förderung von Kunst und Kultur und Bildung. Sie hat einen laufenden Ausstellungsbetrieb und veranstaltet Vorträge und Seminare zu Themen aus dem Bereich Kunst und Kultur. Sie ist Eigentümerin eines Gebäudes. Einen Teil des Gebäudes hat die Stiftung an ein Restaurant verpachtet. Sie optiert hier nach § 9 Abs. 1 UStG zur Umsatzsteuer, weil der Pächter Unternehmer ist. Einen Teil des Gebäudes nutzt die Stiftung für Ausstellungen (mit Kartenverkauf) und Bildungsveranstaltungen. |
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