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  • 29.03.2021 · Nachricht · Umsatzsteuer

    Vergütung eines Aufsichtsorgans unterliegt nicht Umsatzsteuer

    | Das Mitglied des Aufsichtsrats eines Sportvereins ist dort in der Regel nicht selbstständig tätig. Erhält er für seine Tätigkeit eine Vergütung, unterliegt diese nicht der Umsatzsteuer. Das hat das FG Köln entschieden. |