· Fachbeitrag · Vermögensverwaltung
Beteiligung an Personengesellschaften: Wann ist es ertragsteuerfreie Vermögensverwaltung?
von Wolfgang Pfeffer, Drefahl
| Die Vermögensverwaltung stellt bei gemeinnützigen Körperschaften einen Sonderfall dar. Sie bleibt ertragsteuerfrei, gehört aber nicht zu den satzungsmäßigen steuerbegünstigten Tätigkeiten. Deswegen ist es wichtig, die Vermögensverwaltung von nicht begünstigen wirtschaftlichen Tätigkeiten abzugrenzen. Das ist im Einzelfall schwierig. Damit Sie Probleme erkennen und proaktiv lösen können, macht SB Sie mit den Einzelfällen vermögensverwaltender Tätigkeiten vertraut. Nachfolgend geht es um die Beteiligungen an Personengesellschaften. |
Das sind die möglichen Personengesellschaftsbeteiligungen
Die Beteiligung einer gemeinnützigen Körperschaft an einer gewerblichen Personengesellschaft wird von der Rechtsprechung einhellig dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zugeordnet. Die daraus bezogenen Gewinnanteile stellen Einkünfte aus Gewerbebetrieb dar.
Unter die Personengesellschaften fallen insbesondere
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