· Fachbeitrag · Vermögensverwaltung
Gemeinnützige Organisation verkauft Beteiligung: BFH benennt steuerliche Folgen
von Wolfgang Pfeffer, Drefahl
| Verkauft eine gemeinnützige Körperschaft eine Beteiligung, stellt sich die Frage, ob die Erlöse zur Vermögensverwaltung oder zum steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gehören. Der BFH hat jetzt einen solchen Fall entschieden. SB stellt Ihnen den Fall und die Konsequenzen für die Praxis vor. |
Beteiligungsverkauf der gGmbH als Vermögensverwaltung?
Eine gemeinnützige GmbH im Bereich der Auftragsforschung war Alleingesellschafterin einer gewerblichen Tochter-GmbH. Aus ihrer Beteiligung erzielte die gGmbH neben Einnahmen aus Gewinnausschüttungen auch Einnahmen aus der Vermietung eines Grundstücks. Die gGmbH verkaufte die Beteiligung an der Tochtergesellschaft und ordnete die Erlöse der Vermögensverwaltung zu, unterlegte also den ermäßigten Umsatzsteuersatz.
BFH nennt Grundprinzipien der Besteuerung des Verkaufs
Der BFH hat sich mit den Grundprinzipien der Besteuerung solcher Verkäufe befasst. Im konkreten Fall hat er die Beteiligungsveräußerung nicht der Vermögensverwaltung zugeordnet, weil ein Mittelzufluss aus der Beteiligungsveräußerung erfolgte, der weder eine Zuwendung noch ein Vermögensertrag war (BFH, Urteil vom 10.12.2020, Az. V R 5/20, Abruf-Nr. 220746).
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