15.05.2023 · Nachricht · Zweckbetrieb
AEAO: Finanzverwaltung schränkt Krankenhauszweckbetrieb ein
| Zum Krankenhauszweckbetrieb i. S. v. § 67 AO gehören alle Einnahmen und Ausgaben, die mit den ärztlichen und pflegerischen Leistungen an die Patienten als Benutzer des Krankenhauses zusammenhängen. Auch Leistungen selbstständig tätiger Ärzte konnten entlang des BFH-Zyto-Urteils (vom 06.06.2019, Az. V R 39/17, Abruf-Nr. 210296 ) dem Versorgungsauftrag des Krankenhauses zugeordnet werden. Diese Auffassung hat die Finanzverwaltung mit der Änderung des AEAO erheblich eingeschränkt. |
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