· Fachbeitrag · Zweckbetrieb
Neues BFH-Urteil zu § 65 Nr. 3 AO: So ist die Wettbewerbsklausel in der Praxis zu prüfen
von Wolfgang Pfeffer, Drefahl
| § 65 Nr. 3 AO fordert für sog. allgemeine Zweckbetriebe, dass sie zu nicht begünstigten Betrieben derselben oder ähnlicher Art nicht in größerem Umfang in Wettbewerb treten, als es bei Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke unvermeidbar ist. Der BFH hat jetzt exemplarisch dargestellt, wie diese Wettbewerbsklausel im Einzelfall zu prüfen ist. |
Der Fall vor dem BFH
Im konkreten Fall ging es um eine gemeinnützige GmbH, deren Satzungszweck die Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie die Mittelbeschaffung dafür ist. Der Zweck sollte insbesondere durch die Veröffentlichung wissenschaftlicher Beiträge und Zurverfügungstellung von Techniken zur Informationsfindung verwirklicht werden. Die wissenschaftlichen Beiträge wurden nicht unmittelbar von der gGmbH selbst publiziert, sondern von einer US-Einrichtung, die sie in einem Online-Journal als Open-Access-Publikation für die Allgemeinheit kostenlos zugänglich machte.
Die gGmbH übernahm die fachliche Prüfung und Freigabe der von den Autoren eingereichten Beiträge im sog. Peer-Review-Verfahren (sog. wissenschaftliches Editieren). Für ihre Tätigkeit erhielt sie eine Vergütung. Auf eine verbindliche Auskunft hin teilte das Finanzamt der gGmbH mit, diese Tätigkeit sei nicht gemeinnützig. Es handele sich um einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Diese Tätigkeit könne nämlich auch von weltweit ansässigen Konkurrenzunternehmen erbracht werden.
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