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  • · Nachricht · Gesetzesänderungen

    Gutscheinlösung bei Veranstaltungsabsagen geplant

    | Einige Stiftungen haben Karten für Veranstaltungen verkauft, die wegen der Corona-Pandemie nicht stattfinden können. Die Inhaber der Karten könnten nach geltendem Recht vom Veranstalter die Erstattung des Entgelts verlangen, der Liquiditätsabfluss wäre erheblich. Die Bundesregierung hat das erkannt und einen Gesetzesentwurf vorgelegt. Veranstalter sollen berechtigt werden, den Inhabern der Karten statt Geld einen Gutschein zu übergeben. |  

     

    Weiterführender Hinweis

    • Der Bundestag hat den „Gesetzesentwurf zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht“ am 22.04.2020 in die Ausschüsse verwiesen (Gesetzesentwurf → Abruf-Nr. 215219).
    Quelle: Ausgabe 05 / 2020 | Seite 82 | ID 46510923