· Fachbeitrag · Kassensturz
Bestandsaufnahmen zum Jahresbeginn
von Wirtschaftsjournalist Michael Vetter, Dortmund
| Die ersten Wochen des neuen Jahres sollten von Stiftungsvorständen genutzt werden, sich im Hinblick auf das ihnen anvertraute Kapital zu orientieren und danach mit den jeweiligen Geschäftsbanken zu reden und zu verhandeln. Im Zeitraum um den Jahreswechsel herum versenden Banken nämlich bekanntlich ihre Depotjahresauszüge. |
Bilanz bei der Anlageentwicklung ziehen
Die Kontoabrechnungen für den vergangenen Abrechnungszeitraum liegen dann ebenfalls vor. Darüber hinaus überprüfen Kreditinstitute ihre bisherigen Anlagestrategien, von denen vor allem auch Stiftungen im abgelaufenen Jahr (und natürlich auch in den kommenden Jahren) profitieren sollten. Der Aufwand, sich mit all diesen Punkten sorgfältig auseinanderzusetzen, ist zugegeben nicht gering, aber für Stiftungen im Ergebnis ohne Alternative. Immerhin werden Stiftungen nach wie vor gleich von mehreren Seiten in die Zange genommen: Während die Stifter eine angemessene Wertentwicklung ihres Vermögens erwarten, versuchen die Vermögensverwalter, also in der Regel die Banken, ihre Gebühren zumindest halbwegs auf dem gleichem Niveau wie in den Vorjahren zu halten bzw. sie zu steigern.
Denn daran sollte nicht der geringste Zweifel bestehen: Jede Stiftung wird bei den Instituten auf der Basis eines „Kundennutzens“ geführt und zwar unabhängig von ihrer Größe. Bankintern werden ebenfalls zum Jahreswechsel sehr detailliert Kauf- und Verkaufsspesen, Depot- und Verwaltungsgebühren, zusätzliche Kursgewinne bei Käufen, Verkäufen und Wertpapiereinlösungen, erfolgsabhängige zusätzliche Gebühren ermittelt und den Zahlen des Vorjahrs gegenübergestellt. Dies nicht zuletzt auch bei den Kosten für die Kontoführung einschließlich der möglichen Kreditkosten bei vorübergehender Überziehung des Geschäftskredits auf dem Giro- oder Verrechnungskonto der Stiftung. Ergeben sich hier Rückgänge im erwähnten Kundennutzen, muss der zuständige Anlageberater und Mitarbeiter der Bank schon gute Argumente besitzen, um diese Rückgänge zu rechtfertigen. Zielvorgaben oder Zielvereinbarungen sind nämlich nach wie vor fester Bestandteil der Unternehmenspolitik vieler Banken. Da macht es kaum Unterschiede, wie diese Ertragserwartungen aufseiten der Banken in der Praxis auch umschrieben werden.
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