· Nachricht · Stiftungsaufsicht
Klagen auf Restituierung der Zeppelin-Stiftung sind unzulässig
| Das VG Sigmaringen hält die Klagen auf Restituierung/Wiederherstellung der Zeppelin-Stiftung als rechtlich selbstständige Stiftung für unzulässig. |
Den beiden Klägern, Urenkel und Ururenkel des Luftschiffpioniers Ferdinand Graf von Zeppelin, fehle es an der Klage- bzw. Prozessführungsbefugnis. Sie hätten offensichtlich keine gerichtlich durchsetzbaren Ansprüche gegen die Stiftungsaufsicht auf Restituierung der Stiftung (VG Sigmaringen, Urteil vom 29.05.2020, Az. 6 K 300/17, Abruf-Nr. 216094).
Quelle: Ausgabe 08 / 2020 | Seite 141 | ID 46637620