· Fachbeitrag · Stiftungsreform
Kapitalerhaltungsgrundsatz: real oder nominal?
von RA Berthold Theuffel-Werhahn, FAStR und FAHGR, Leiter des Bereichs Stiftungsberatung, PricewaterhouseCoopers AG WPG, Kassel
| Ende 2016 hat die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Stiftungsrecht“ ihren Bericht zu einer Novelle des Stiftungsrechts vorgelegt. Dieser Beitrag beschäftigt sich mit den Überlegungen zum Stiftungsvermögen. |
1. Reale oder nominale Erhaltung des Stiftungsvermögens?
Die Arbeitsgruppe hat sich auch mit der - nach meinem Eindruck - mit am häufigsten gestellten Frage beschäftigt: Muss das Stiftungsvermögen real oder nominal erhalten werden?
a) Gesetzliche Regelung
Ein Verband halte es für wünschenswert, gesetzlich zu regeln, ob das Vermögen in seinem realen Wert oder nur nominal zu erhalten sei. Ein anderer Verband spräche sich dafür aus, Stifter zu verpflichten, in der Satzung genauer festzulegen, inwieweit das gewidmete Vermögen zu erhalten sei. Außerdem solle der Stifter in der Satzung Leitlinien für die Vermögensverwaltung durch die Organe festlegen.
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